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Eva-Maria Weiner 

Weiner@lrs.de 
0171-757 90 11

Sekretariat:
Karla Sabrowski

02162 - 450 463

Allgemeine Information: Sprungtuch@t-online.de 

 

Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für  
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer

Fertigkeiten

1. Klassifikation

Die Leitlinien beziehen sich auf folgende Störungen:

·  Lese- und Rechtschreibstörung (F 81.0)

·  Isolierte Rechtschreibstörung (F 81.1)

·  Rechenstörung (F 81.2)

·  Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten (F 81.3)

·  1.1 Definition

Der Begriff der umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer

Fertigkeiten umfaßt die spezifischen und deutlichen Beeinträchtigungen

des Erlernens des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens. Ihnen

gemeinsam ist die ätiologische Annahme, daß diese Störungen wesentlich

in einer zentralnervösen, kognitiven Störung der Informationsverarbeitung

begründet sind. Grundbedingungen für die Diagnose einer umschriebenen

Entwicklungsstörung sind (nach ICD-10 F 8):

·  Klinisch eindeutige Beeinträchtigungen spezieller schulischer

Fertigkeiten: eine der schulischen Fertigkeiten wird mit

"mangelhaft" oder "ungenügend" benotet bzw. sie erhält eine bei

weniger als 3 % der Schulkinder erwartete negative Bewertung; in

den Vorschuljahren sind meistens in den Bereichen Sprechen oder

Sprache, seltener auch der Motorik und Visuo-Motorik,

Entwicklungsstörungen vorgekommen; es können als begleitende

Probleme Unaufmerksamkeit, motorische Unruhe und psychische

Störungen bestehen; die Störungen lassen sich auch durch

vermehrte Hilfen nicht immer überwinden.

·  Der Leistungsstand des Kindes in der gestörten schulischen

Fertigkeit liegt deutlich unter dem Intelligenzniveau und ist nicht

durch eine Intelligenzminderung erklärbar.

·  Die Entwicklungsstörung muß spätestens bis zum 5. Schuljahr in

Erscheinung getreten sein, in der Regel zeigt sich die

Beeinträchtigung von Anfang der Schulzeit an.

·  Die Beeinträchtigung darf nicht direkt Folge mangelnder

Lerngelegenheit sein, wie z. B. von Schulversäumnis,

unqualifiziertem Unterricht oder häufigem Schulwechsel.

·  Unkorrigierte Seh- oder Hörstörungen oder andere neurologische

Erkrankungen erklären die Entwicklungsstörung nicht. Auch handelt

es sich nicht um den Verlust einer bereits erworbenen schulischen

Fertigkeit.

Lese- und Rechtschreibstörung (ICD-10 F 81.0)

Definierendes Merkmal ist eine umschriebene Beeinträchtigung in der

Entwicklung der Lesefertigkeiten und damit verbunden sehr häufig der

Rechtschreibung. In der späteren Kindheit und im Erwachsenenalter ist

regelhaft die Lesefähigkeit verbessert, die Rechtschreibproblematik das

meist größere Defizit.

Isolierte Rechtschreibstörung (ICD-10 F 81.1)

Diagnostisches Merkmal ist die Entwicklungsstörung der

Rechtschreibfertigkeit, ohne daß eine umschriebene Lesestörung in der

Vorgeschichte nachzuweisen ist.

Rechenstörung (ICD-10 F 81.2)

Die umschriebene Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten umfaßt

Schwächen in den Grundrechenarten Addition, Subtraktion, Multiplikation

und Division. Weniger relevant sind die höheren mathematischen

Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie sowie Differentialund

Integralrechnung benötigt werden.

Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten (ICD-10 F 81.3)

Eine kombinierte Störung liegt vor, wenn sowohl Lese- und

Rechtschreibfähigkeiten als auch Rechenfertigkeiten beeinträchtigt sind,

ohne daß die Entwicklungsstörungen durch eine allgemeine

Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklärbar sind.

·  1.2 Leitsymptome

Lese- und Rechtschreibstörung (F 81.0 bzw. F 81.1 und F 81.3)

Die Lesestörung ist durch folgende Fehler gekennzeichnet:

·  Auslassen, Ersetzen, Verdrehen oder Hinzufügen von Worten oder

Wortteilen

·  niedrige Lesegeschwindigkeit

·  Startschwierigkeiten beim Vorlesen, langes Zögern oder Verlieren

der Zeile im Text

·  ungenaues Phrasieren

·  Vertauschen von Wörtern im Satz oder von Buchstaben in den

Wörtern

Dazu kommen Defizite im Leseverständnis: Die Beeinträchtigung,

Gelesenes wiederzugeben und aus dem Gelesenen Schlüsse zu ziehen

oder Zusammenhänge daraus zu ersehen.

Die Rechtschreibfehler sind - ebenso wie die Lesefehler - vom

schulischen Entwicklungsstand des Kindes abhängig. Eine

Fehlertypologie, mit der sich die umschriebene Rechtschreibstörung

definieren ließe, gibt es nicht. In der deutschen Schriftsprache finden sich

folgende Fehler:

·  Reversionen (Verdrehungen von Buchstaben im Wort: b-d, p-q)

·  Reihenfolgefehler (Umstellungen von Buchstaben im Wort)

·  Auslassungen von Buchstaben oder Wortteilen

·  Einfügungen von falschen Buchstaben oder Wortteilen

·  Regelfehler (z. B. Dehnungsfehler, Fehler in Groß- und

Kleinschreibung) und sog. "Wahrnehmungsfehler" (d-t, g-k usw.

werden verwechselt)

·  Fehlerinkonstanz: Ein- und dasselbe Wort wird in schweren Fällen

auch nach unter Umständen mehrjähriger Übung unterschiedlich

fehlerhaft geschrieben.

Unter therapeutischem Aspekt und aus ätiologischen Überlegungen

heraus wurden verschiedene "Typologien von Fehlern" vorgeschlagen.

Unter therapeutischen Gesichtspunkten erscheint eine Einteilung nach der

Fehlerart hilfreich:

·  Phonemfehler als Verstöße gegen die lautgetreue Schreibung

(Phonem-Graphem-Zuordnungsprobleme sowie Probleme bei der

Wortdurchgliederung: Auslassungen. Reversionen, Hinzufügungen,

umgangssprachlich bedingte Schreibweisen)

·  Regelfehler als Verstöße gegen die regelhaften Abweichungen von

der lautgetreuen Schreibung (schwerpunktmäßig Ableitungsfehler

und Groß-/Kleinschreibungsfehler)

·  Speicherfehler oder Merkfehler als Verstöße gegen die regelhaften

Abweichungen, da es sich hierbei vorwiegend um Ausnahmen

handelt

·  Restfehler.

Diese Fehler treten vor allen Dingen beim Diktat und spontanem

Schreiben (z. B. Aufsatz) auf, während das Abschreiben von Anfang an

oder in späteren Klassenstufen weitgehend fehlerlos sein kann. Die

Kinder können auch die Worte in aller Regel korrekt artikuliert

aussprechen und dennoch das Wort fehlerhaft schreiben.

Kinder, die leicht auswendig lernen, kompensieren u.U. die Lese- und

Rechtschreibstörung; sie versagen erst in der 3. Klasse, wenn ungeübte

Schriftsprachleistungen und Aufsätze gefordert werden. Schwerer

betroffene Kinder sind meist nicht fähig, die Fehler beim Lesen und

Rechtschreiben selbst zu erkennen und sich zu korrigieren.

Beim frühen Erlernen und auch bei den Lernvoraussetzungen im

Vorschulalter lassen sich bei den lese-rechtschreibschwachen Kindern

Schwierigkeiten erkennen, das Alphabet aufzusagen, die Buchstaben

korrekt zu benennen, einfache Wortreime zu bilden und - trotz normaler

peripherer Hörfähigkeit - Laute zu unterscheiden (gestörtes

Lautbewußtsein).

Rechenstörung (ICD-10 F 81.2 bzw. F 81.3)

Es können Schwierigkeiten bestehen - im Bereich der Zahlensemantik, die

sich z.B. darin äußern, daß Rechenoperationen und die ihnen zugrunde

liegenden Konzepte nicht ausreichend verstanden werden (z.B. mehrweniger,

ein Vielfaches, Teil-Ganzes), daß die Größe einer Menge

unzureichend erfaßt und zu einer anderen Menge in Beziehung gesetzt

werden kann (vergleichen), und daß schließlich der Aufbau gegliederter

Zahlenstrahl- oder Zahlenraumvorstellungen und damit die Fähigkeit des

Überschlagens und Schätzens von Mengen und Rechenergebnissen

erschwert ist,

·  im Bereich der sprachlichen Zahlenverarbeitung wie dem Erwerb

der Zahlwortsequenz und der Zählfertigkeiten sowie dem Speichern

von Faktenwissen (Ein-mal-eins),

·  im Erwerb des arabischen Stellenwertsystems und seiner

syntaktischen Regeln sowie der hierauf aufbauenden

Rechenprozeduren,

·  Zahlen aus einer Kodierung in eine andere zu übertragen (Zahlwort

- arabische Ziffer - analoge Mengenrepräsentation).

·  1.3 Schweregradeinteilung

Keine bekannt.

·  1.4 Untergruppen

Lese- und Rechtschreibstörung

·  Die isolierte Rechtschreibstörung (F 81.1) und kombinierte Störung

schulischer Fertigkeiten (F 81.3) lassen sich als Untergruppen der

Lese- und Rechtschreibstörung verstehen.

·  Eine Unterteilung in "phonematische" (sprachliche Begleitstörungen

dominieren) und "visuelle" (visuell-räumliche Symptome

dominieren) Subgruppen hat vorläufig eher nur wissenschaftliche

Relevanz.

·  Die "Störung schriftlichen Ausdrucks" wird im DSM IV (315.2) als

Subgruppe der Störung der Schriftsprachentwicklung eingeführt.

Diagnostisch entscheidend ist dabei die Störung des schriftlichen

Ausdrucks, nicht die Lese- und Rechtschreibfehler oder

graphomotorische Schwächen. Beim Niederschreiben kommt es zu

grammatikalischen Fehlern, Fehlern der Interpunktion,

Rechtschreibfehlern und graphomotorischen Unzulänglichkeiten.

Im deutschen Sprachraum fehlt es hierzu an diagnostischen

Instrumenten.

Rechenstörung

Die isolierte Rechenstörung (F 81.2) und die kombinierte Störung

schulischer Fertigkeiten (F 81.3) lassen sich als Subgruppen der

Rechenstörung verstehen.

Dabei erscheint es nach heutigem Wissen am ehesten angebracht, mit

Bezug auf diese beiden ICD-Klassen zwischen solchen Störungen zu

unterscheiden, bei denen primär die Zahlensemantik betroffen ist, d.h. die

Fähigkeit, Zahlen- und Mengenrelationen zu visualisieren und mentale

Schemata einfacher Rechenprozeduren zu erzeugen, sowie solchen

Störungen, bei denen die Schwierigkeiten primär in der sprachlichen

und/oder arabischen Symbolisierungs- resp. Merkfähigkeit für Zahlen

ihren Ursprung haben. Im letzteren Fall ist die Wahrscheinlichkeit, daß

auch Störungen im Bereich des Schrift-spracherwerbs (F 81.3) vorliegen,

erhöht.

·  1.5 Ausschlußdiagnose

·  erworbene Dyslexie (R 48.0)

·  erworbene Leseverzögerung infolge emotionaler Störung (F 93)

·  Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten

infolge eines unangemessenen Unterrichts (Z 55.x)

·  erworbene Rechenstörung, erworbene Rechtschreibstörung (R

48.8)

2. Störungsspezifische Diagnostik

·  2.1 Symptomatik

Lese- und Rechtschreibstörung

Die Anamnese und Exploration sollte mit dem betroffenen Schüler, seinen

Eltern und - wenn möglich - dem Deutschlehrer bzw. dem

Mathematiklehrer erhoben werden. Zu erfragen sind:

·  Schulnoten im Diktat; Fragen nach Diskrepanz zwischen Noten im

Deutschen (Lesen und Rechtschreiben) zu Noten in anderen

Schulfächern.

·  Art und Häufigkeit der Fehler beim Lesen und Rechtschreiben

·  Einsicht in Schulhefte und Schulzeugnisse

·  Fragen nach der Diskrepanz zwischen den Schwierigkeiten im

Lesen und der Rechtschreibung im Vergleich zu den nicht

schriftsprachlich gebundenen schulischen Anforderungen (z. B. im

Rechnen oder im mündlichen Unterricht. Im späteren Schulalter

kommt es in schweren Fällen zu einer generalisierten

Beeinträchtigung der schulischen Leistung, wo immer

Schriftsprache in die Leistungsanforderung einfließt wie z. B. bei

rechnerischen Textaufgaben)

Rechenstörung

·  Schulnoten in Mathematik; Fragen nach der Diskrepanz zwischen

Rechenleistungen und Notenbild in anderen Schulfächern

·  Art der Häufigkeit spezifischer Fehler.

·  2.2 Störungsspezifische Entwicklungsgeschichte

Ananmese und Exploration zu:

·  Vorschulische Entwicklung des Sprechens und der Sprache sowie

der Motorik und der visuo-motorischen Koordination

·  Art, Qualität und Kontinuität der schulischen Unterrichtung im

Lesen und der Rechtschreibung bzw. im Rechnen und ggf.

Fördermaßnahmen

·  Häufigkeit von Klassen- bzw. Schulwechsel

·  Motivationsverlauf: Charakteristisch ist eine zunächst normal

motivierte Einschulungsphase, gefolgt von rasch einsetzender

Enttäuschung des Kindes über das Versagen im Lesen und

Rechtschreiben bzw. im Rechnen

·  Dauer der Hausaufgaben und Hausaufgabenkonflikte und ihre

Spezifität im Zusammenhang mit Lesen, Rechtschreiben bzw.

Rechnen

·  Aus den Zeugnisnoten der 1. und 2. Grundschulklasse lassen sich

die Diskrepanzen zwischen beeinträchtigter schriftsprachlicher

Leistung bzw. mathematischer Leistung und alternativen

Schulfächern erkennen. In späteren Zeugnissen ist oft eine

Generalisierung des Lern-Leistungsversagens feststellbar.

·  Bisherige spezifische schulische Fördermaßnahmen und

außerschulische Therapien

·  Bisherige spezifische diagnostische Maßnahmen: Hörprüfung,

Sehtestung

Eine Schweigepflichtsentbindung ist einzuholen, wenn die Lehrer befragt

werden.

·  2.3 Psychiatrische Komorbidität und Begleitstörungen

·  Andere Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen, des

Sprechens und der Sprache; bei Lese-Rechtschreibstörungen

zusätzlich Rechenstörungen und bei Rechenstörungen zusätzlich

Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.

·  Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen (insbesondere bei

Rechenstörungen)

·  Anpassungsstörungen: Ängstlich und/oder depressiv (insbesondere

bei Rechenstörungen)

·  Schulangst

·  Störungen des Sozialverhaltens, gekennzeichnet durch

Aggressivität, Kontaktstörungen, dissoziale

Verhaltensauffälligkeiten, Lügen und Stehlen (insbesondere bei

Lese- und Rechtschreibstörungen)

·  Psychosomatische Symptome: Kopf- und Bauchschmerzen,

Übelkeitsgefühle und Erbrechen im Zusammenhang mit

Schulleistungsanforderungen

·  Die Verlaufscharakteristik besteht darin, daß die Co-Morbidität bzw.

die Begleitstörungen im Laufe der ersten Schulklasse bzw. in

späteren Grundschuljahren im Zusammenhang mit schulischen

Anforderungen verstärkt auftreten und z. B. an Wochenenden oder

in Ferienzeiten geringer ausgeprägt erscheinen. Emotionale

Probleme sind häufiger während der frühen Schulzeit, Störungen

des Sozialverhaltens und Hyperaktivitätssyndrome eher in der

Adoleszenz deutlich, dann auch verbunden mit niedrigem

Selbstwertgefühl, Anpassungsproblemen in der Schule und

Hausaufgabenkonflikten.

·  Bei Rechenstörungen: Als Begleitstörungen können je nach Subtyp

sprachliche Entwicklungsdefizite und/oder visuell-räumliche und

optische Verarbeitungsstö-rungen vorliegen.

·  2.4 Störungsrelevante Rahmenbedingungen

·  Familienanamnese hinsichtlich familiärer Belastungen bezüglich

Sprachentwicklung, Entwicklungsstörungen im Lesen und

Rechtschreiben bzw. im Rechnen bei Eltern, Geschwistern und

Großelterngeneration

·  Zur familiären Situation: Es ist zu erfragen, inwieweit chronische

Hausaufgabenkonflikte bestehen und inwiefern kompensatorische

Interessen und Begabungen des Kindes gefördert werden

·  Schulische Situation: Die Unterstützung un der Schule durch

Förderkurse und durch Rücksichtnahme bei der Notengebung

·  Frage nach Bestrafungserfahrungen im Zusammenhang mit der

Entwicklungsstörung: Bloßstellung in der Schule, Hänseleien

·  Ausmaß außerschulischer Förderung: Hausaufgabenhilfe,

Möglichkeiten und Nutzung therapeutischer Angebote zur

Übungsbehandlung vor Ort

·  Art und Schweregrad der Begleitstörungen und die Qualität

kompensatorischer Begabungen

·  Elterliche und kindliche Leistungserwartungen, schulische und

berufliche Zielsetzung

(siehe ergänzend 3.)

·  2.5 Apparative, Labor- und Testdiagnostik

Lese- und Rechtschreibstörungen

Unverzichtbar ist die Testung von Lesen und Rechtschreiben

(Primärsymptomatik)

·  Leseprüfung (z. B. Züricher Lesetest)

·  Rechtschreibprüfung (z. B. Standardisierte Rechtschreibtests: RST

1, DRT 2, 3, 4/5, 6+)

·  Buchstabenlesen

·  Buchstabendiktat

·  Abschreiben von Wörtern und Texten

·  Zahlenlesen

·  Intelligenzdiagnostik: Sie ist aufgrund der Diskrepanzdefinition für

die Diagnose, aber auch für die Behandlungskonzeption

unverzichtbar. Als geeignete Verfahren bieten sich an: HAWIK-R,

Kaufman-Assessment Battery for Children, Adaptives

Intelligenzdiagnostikum (AID), CFT 1, CFT 20. Liegen die

Testwerte bei CFT 1 bzw. CFT 20 im unteren Durchschnittsbereich

(IQ 85 bis 95), so empfiehlt sich eine Überprüfung mit den

Verfahren HAWIK-R oder Kaufman-Test bzw. AID, um eine

allgemeine Intelligenzminderung auszuschließen.

·  Sprachentwicklungsdiagnostik (orientierend z. B. phonematische

Bewußtheit, auditive Wahrnehmung)

·  Diagnostik weiterer Teilleistungsbereiche orientierend: Motorische

Entwicklung, Visuo-Motorik, Konzentration (fakultativ: LOS, KTK,

d2, GFT)

·  Internistische und neurologische Untersuchung einschließlich EEG

(orientierende Überprüfung von Seh- und Hörfunktion und

Ausschluß einer Zerebralparese)

·  Anamnese und Exploration sowie psychiatrischer Status

·  Fachärztliches Konsil: Augenärztlicher Befund zur Sehtüchtigkeit;

pädaudiologischer Befund zur Hörfähigkeit

Zur Bewertung: Der Prozentrang im Rechtschreib- bzw. Lesetest sollte

nicht signifikant größer als 10 sein. Nach den Kriterien von ICD-10 ist für

die Feststellung der Entwicklungsstörung ein Intelligenzquotient 70

vorauszusetzen. Eine Diskrepanz zwischen der allgemeinen intellektuellen

Begabung und dem Versagen im Lesen und Rechtschreiben ist

aufzuzeigen. Hierzu kann jeweils ergänzend zu dem Schulzeugnis (vor

allem der Grundschulklassen) eine T-Wert-Diskrepanz zwischen dem

Gesamt-IQ und dem Rechtschreibtest von > 12 Punkten als die Diagnose

stützendes Kriterium gelten (wenn dies testdiagnostisch möglich ist).

Alternativ empfiehlt sich eine Diskrepanz von mindestens 1,5

Standardabweichungen zwischen relativ höherem IQ-Wert und relativ

niedrigeren Lese- bzw. Rechtschreibtestwerten.

Rechenstörung

Die grundsätzliche Diagnostik entspricht dem Vorgehen bei den Lese- und

Rechtschreibstörungen (2.5.1).

Bei der klinischen Prüfung sollten folgende Fertigkeitenbereiche

berücksichtigt werden:

·  Zählfertigkeiten (Abzählen und Rückwärtszählen),

·  Transkodieren (Übertragen von Zahlen aus der Wortform in die

arabische Form und umgekehrt),

·  das Vergleichen der Größe verschiedener Zahlen,

·  die perzeptive und kontextuelle Einschätzung von Mengen,

·  das Zuordnen von Zahlen zu analogen Repräsentationen, wie

einem Zahlenstrahl,

·  das Lösen von Kopfrechenaufgaben in den Grundrechenarten

sowie das Lösen von Textaufgaben,

·  das schriftliche Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren und

Dividieren.

Spezifisch ist die Anwendung von standardisierten Rechentests: Diese

sind je nach Klassenniveau des betroffenen Schülers auszuwählen:

Mathematiktest für zweite Klassen MT 2; Diagnostischer Rechentest für

dritte Klassen DRT 3; Mathematische Sach-zusammenhänge 3, 4;

Mathematische Strukturen 4; Mengenfolgetest MFT; Schweizer

Rechentest 1.-3. Klasse; Rechentest 9+.

Zur Bewertung: Ein Prozentrang <10 ist diagnostisch richtungsweisend.

Im übrigen gelten die im Abschnitt 2.5.1 benannten Kriterien zur

Intelligenz und Diskrepanz.

·  2.6 Weitergehende Diagnostik

Differentialdiagnostisch sind auszuschließen:

·  Lese- und Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung aufgrund

einer neurologischen Erkrankung wie z. B. einer cerebralen

Bewegungsstörung, Epilepsie (Absencen) oder

Sinnesfunktionsstörung (Sehen, Hören): Sicherung durch

neurologische Untersuchung, EEG, Seh- und Hörprüfung;

Exploration.

·  Der Verlust einer bereits erworbenen Lesefertigkeit (Dyslexie R

48.0), Rechtschreibfähigkeit (R 48.8) bzw. Rechenfertigkeit (R

48.8) aufgrund einer erworbenen cerebralen Schädigung:

Anamnese.

·  Erworbene Lese-Rechtschreibhemmung bzw. Rechenschwäche

infolge emotionaler Störung oder anderer psychiatrischer

Störungen (z. B. F 93.): Exploration und Familiendiagnostik.

·  Lese-Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung infolge von

mangelnder Unterrichtung: Analphabetismus (Z 55.x, siehe

Schema 1): Anamnese und Exploration.

·  2.7 Entbehrliche Diagnostik

Keine Angaben.

3. Multiaxiale Bewertung

·  3.1 Identifizierung der Leitsymptome

Die Leitsymptomatik ergibt sich aus einer Bewertung der Befunde zu den

Achsen 2 und 3 des Multiaxialen Klassifikationsschemas (vgl. 2.5 und

3.2). Ausschluß von primären Ursachen durch Störungsbilder aus Achsen

1, 4 und 5.

·  3.2 Identifizierung weiterer Symptome und Belastungen

Die Diagnose der umschriebenen Entwicklungsstörungen ist aus der

Diskrepanz der Lese- und Rechtschreibleistung bzw. Rechenleistung

(Achse 2) zum relativ höheren Intelligenzniveau (Achse 3) abzuleiten.

Dabei ist eine Intelligenzminderung (IQ <70) auszuschließen. Als

Rahmenbedingungen sind die Befunde zu den Entwicklungsstörungen im

Bereich der Sprache und Motorik wichtig (Achse 2). Die mögliche Co-

Morbidität und die Begleitstörung, deren Klassifikation auf Achse 1 erfolgt,

entspricht den in Abschnitt 2.3 angesprochenen Störungen. Besondere

Bedeutung kommt dabei den Anpassungsstörungen mit Angst und

Depression, der Schulangst, der Aufmerksamkeits- und

Hyperaktivitätsstörung und den Störungen des Sozialverhaltens zu. Von

Relevanz nicht zuletzt auch hinsichtlich der möglichen Fördermaßnahmen

im Rahmen der Eingliederungshilfe ist die Prüfung, ob die psychischen

Begleitstörungen bzw. die Co-Morbidität in einem funktionellen

sekundären Zusammenhang mit der Lese- und Rechtschreibstörung bzw.

Rechenstörung stehen.

Eine neurologische Erkrankung oder Sinnesfunktionsstörung

(Zerebralparese, Epilepsie, Seh- und Hörfunktionsstörung, sekundäres

Lese- und Rechtschreib- oder Rechenversagen - Verlustsyndrom nach

erworbener Hirnschädigung) sind als Ursache für das Versagen im Lesen

und Rechtschreiben bzw. Rechnen auszuschließen (Achse 4). Die

psychosozialen Umstände (Achse 5) sind insbesondere hinsichtlich der

Variablen innerfamiliärer (mögliche Belastung durch

Entwicklungsstörungen ebenfalls bei Eltern und Geschwistern;

erzieherische Konflikte in der Hausaufgabensituation; erzieherische

Strafen für schulisches Versagen; mangelhafte schulische Förderung) und

schulischer Verhältnisse (Belastungen oder Störungen in der Schule oder

am Arbeitsplatz) bedeutsam. Die Globalbeurteilung der psychosozialen

Anpassung (Achse 6) gibt Aufschluß, inwieweit infolge der Lese-

Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung die begabungsadäquate

schulische, berufliche oder soziale Eingliederung gefährdet ist und daher

im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Eingliederungshilfe nach § 35 a

KJHG vorliegen.

·  3.3 Differentialdiagnosen und Hierarchie des diagnostischen und

therapeutischen Vorgehens

Siehe hierzu Schema 1 und Schema 2.

4. Interventionen

·  4.1 Auswahl des Interventionssettings

Die Behandlungsziele umfassen die funktionelle Behandlung des Lesens

und Rechtschreibens bzw. des Rechnens und die Unterstützung des

Kindes bei der psychischen Bewältigung der Beeinträchtigungen infolge

der Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten. Ziel der

Hilfsmaßnahmen ist es immer auch, die Kooperation von Elternhaus und

Schule zu gewinnen. Ggf. ist eine Behandlung der begleitenden

psychischen Symptome notwendig und eine Unterstützung im Rahmen

der Eingliederungshilfe sicherzustellen.

Die ambulante Therapie ist indiziert, wenn die innerschulischen

Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind, ohne daß eine

begabungsadäquate schulische Eingliederung sichergestellt werden

konnte.

Teilstationäre und stationäre Interventionen sind im Rahmen kinderund

jugendpsychiatrischer Einrichtungen in den Fällen angezeigt, in

denen eine schwere psychische Begleitsymptomatik (schwere Schulangst

mit chronischer Schulverweigerung; Depression mit Suizidalität; dissoziale

Entwicklung und drohende Ausschulung) besteht.

Stationäre Fördermöglichkeiten sind indiziert, wenn vor Ort die familiären,

die schulischen und auch ambulanten Hilfen nicht ausreichen, um eine

adäquate schulische Integration zu gewährleisten. Bei Co-Morbidität oder

schwergradiger Symptomatik ist eine stationäre Behandlung in einer Klinik

für Kinder- und Jugendpsychiatrie angezeigt; im übrigen spezielle

Internate (siehe 4.5, 4.6).

·  4.2 Hierarchie der Behandlungsentscheidung und diesbezügliche

Beratung

Siehe hierzu 4.3 und Schema 1.

·  4.3 Vorgehensweise und Besonderheiten bei ambulanter Behandlung

Die Therapie mit dem Kind

Die Behandlung hat - unabhängig vom Behandlungssetting - vorrangig die

Funktionsstörung des Lesens und Rechtschreibens bzw. des Rechnens

anzugehen. Gleichzeitig sind psychische Verarbeitungsprozesse sowie

die psychosozialen Konsequenzen der Beeinträchtigung der Lese- und

Rechtschreibfähigkeit bzw. Rechenstörung zu beachten. Eine

Behandlungsindikation ergibt sich, wenn eine Generalisierung des

zunächst umschriebenen schulischen Versagens auf andere

Schulleistungsbereiche droht bzw. besteht, die begabungsadäquate

schulische und berufliche Eingliederung durch die Entwicklungsstörung

gefährdet ist, oder wenn infolge der Entwicklungsstörung psychische

Begleitstörungen manifest geworden sind.

Allgemeine Richtlinien für die Vorgehensweise in der Behandlung der

Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. Rechenstörung sind:

·  Therapieplanung auf Grundlage einer multiaxialen Diagnostik;

·  Ausführliche Erklärung der Diagnose für das betroffene Kind;

·  Einbeziehung von Eltern und Lehrer in Planung, Organisation und

Durchführung der Hilfsmaßnahmen;

·  Einleitung spezifischer schulischer Fördermaßnahmen so früh wie

möglich: Schulische Förderkurse, evtl. Berücksichtigung der Lese-

Rechtschreibschwäche bzw. Rechenschwäche in der Benotung

(keine Abwertung der Aufsatzleistung aufgrund der schlechten

Rechtschreibung; Vorlesen der Textaufgabe beim Rechnen);

innerschulisches Vermeiden von Bloßstellung, Hänseln und

Bestrafung, die sich aus einem Versagen aufgrund der

Entwicklungsstörungen ergeben könnten;

·  Die spezifische Übungsbehandlung: Sie ist indiziert, wenn die

innerschulischen und familiären Hilfen nicht ausreichen und die

schulische Eingliederung bedroht ist. Die Übungsbehandlung sollte

möglichst häufig - mindestens ein- bis zweimal wöchentlich -

erfolgen. Bei schweren Ausprägungsformen ist eine Einzeltherapie

unerläßlich; eine Förderung in Kleingruppen und im

Klassenverband ist nur bei entsprechender personeller Kapazität

und günstiger Unterrichtsgestaltung als hilfreich anzunehmen.

·  Die Behandlung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Lehrer der

Regelschulen, durch Sonderpädagogen, durch Psychologen und

Pädagogen in Erziehungsberatungsstellen, freien Praxen und

anderen Therapieeinrichtungen sowie in kinder- und

jugendpsychiatrischen Praxen und klinischen Einrichtungen. Dabei

sind Kenntnisse des Erst-Lese- und Rechtschreibunterrichts bzw.

des Erst-Rechenunterrichts, der funktionellen Übungsbehandlung,

von verhaltenstherapeutischen und heilpädagogischen Methoden

vorauszusetzen.

·  Das Training spezifischer Teilleistungsfunktionen, die als

Begleitsymptome der Lese- und Rechtschreibschwäche bzw.

Rechenschwäche diagnostiziert sind, sollte - wenn indiziert - in

einem unmittelbaren Bezug zum Lesen und Rechtschreiben bzw.

Rechnen stehen (z. B. Konzentrationsschulung beim Lesevorgang;

reflexives Arbeiten zur Fehlerkontrolle während des Rechnens).

Die Behandlung psychischer Begleitstörungen kann beinhalten:

·  Abbau von leistungsbezogenen Ängsten und Aufbau von

Lernmotivation, Übungen zur Konzentration und Entspannung, die

Erarbeitung von Selbsthilfemethoden, Techniken der

Fehlerkontrolle und Selbstbestätigung

·  Einübung von Bewältigungsstrategien: Verarbeiten von

Fehlererfahrung und Versagenserlebnissen

·  Behandlung spezifischer psychopathologischer Symptome wie z. B.

Schulangst, Einnässen, dissoziale Entwicklung

·  Ergänzend zu den kindbezogenen Maßnahmen sind Eltern- und

Lehrerberatung und ggf. Elterntraining u. U. unter Einbeziehung der

jeweiligen Fachlehrer indiziert.

Eine spezifische Medikation zur Behandlung der Lese-

Rechtschreibschwäche bzw. Rechenschwäche gibt es nicht. Nootropika

können im Einzelfall bei schwerwiegender Symptomatik die

Leseflüssigkeit verbessern (z. B. 3 x 1200 mg Pirazetam pro Tag). Bei

Hyperkinetischem Syndrom kommen Stimulantien in Frage.

Die Hilfestellung für die Familie beinhaltet:

·  Erklärung der Diagnose

·  Erziehungsberatung insbesondere hinsichtlich der

Hausaufgabensituation (evtl. Elterntraining)

·  Schulberatung

·  sozialrechtliche Beratung (hinsichtlich § 35 a KJHG), wenn die

Voraussetzungen für eine drohende seelische Behinderung, also

eine Gefährdung der schulischen Eingliederung, gegeben sind.

Die Hilfe hinsichtlich des schulischen Bereiches schließt ein:

·  Mitteilung der Diagnose an den verantwortlichen Fachlehrer

·  Sicherstellung, daß nach den Empfehlungen der

Kultusministerkonferenz vom 20.04.1978 bzw. nach den

länderspezifischen Richtlinien zur schulischen Förderung von

Kindern mit Entwicklungsstörungen des Lesens und

Rechtschreibens verfahren wird.

Prinzipien der Übungsbehandlung:

·  Die Behandlungsmaßnahmen sollten so früh wie möglich und

möglichst in Einzeltherapie erfolgen. In der Therapiesituation

stehen Lese- und Rechtschreibtraining bzw. Rechentraining im

Mittelpunkt.

·  Beim Lese- und Rechtschreibtraining hat sich in der Regel

folgendes Programm bewährt: Erarbeitung der Laute und

Buchstaben z. B. durch Sprech- und Hörübungen. Die Lese- und

Rechtschreibübung beginnt mit dem Lesen und Schreiben der sog.

lauttreuen Wörter. Danach werden mehr und mehr

Rechtschreibregeln mit ihren Abweichungen eingeführt. Prinzipiell

wird das Aufgliedern des gesprochenen Wortes in seine

phonologischen Bestandteile, Lautbildung und Lautunterscheidung

innerhalb des Wortes, die Analyse des Wortes in Laute und die

Synthese des Wortes aus Einzellauten bzw. Einzelbuchstaben, die

Assoziation zwischen Laut (Phonem) und Buchstaben (Graphem)

geübt sowie eine Silbenschulung vorgenommen. Dies wird ergänzt

durch Erlernen der Regeln der Groß- und Kleinschreibung und

andere Rechtschreibregeln.

·  Bei der Übungsbehandlung kann die Verwendung von Symbolen

und von Handzeichen (Gebärdensprache) hilfreich sein.

·  Eine Überforderung ist durch ein Arbeiten entlang der "Null-Fehler-

Grenze" zu vermeiden. Zunächst üben mit möglichst kurzen

lautgetreuen Worten. Die Übungen beinhalten eine Analyse und

Korrektur der sich wiederholenden, individuellen Fehler, das Lesen

und Schreiben von ganzen Sätzen, das sinnverstehende Lesen

und Schreiben von Texten, die Vermittlung einer Einsicht für die

Regeln und die Ausnahmen der Orthographie. Dabei ist das

jeweilige Alter bzw. der schulische Stand des Kindes zu beachten.

·  Übungsmaterialien in Form von Übungsprogrammen lassen sich

nutzen. Computerprogramme zur Förderung der Lese- und

Rechtschreibfertigkeiten und Rechenfertigkeiten sind verfügbar.

Die spezifische Übungsbehandlung zum Rechnen beinhaltet ergänzend

bzw. alternativ:

·  Aufbau der Voraussetzungen für das Rechnen, wie z. B. der

Mengenbegriff, das Unterscheiden von > und <

·  Erarbeitung mathematischer Grundkenntnisse und

Rechenoperationen mit Hilfe anschaulichen Materials, bildlicher

und symbolischer Darstellung und Schulung im Erfassen von

Mengen durch Handeln

·  Analysieren der subjektiven mathematischen "Regeln" und der

Fehlerschwerpunkte des Kindes

·  Erarbeiten einzelner Rechenoperationen und ihre Einübung

·  Schulung in der abstrakt-mathematischen Sprache

·  Untergliedern von Rechenoperationen in kleinste Schritte

·  Erarbeiten von Strategien im Umgang mit mathematischen

Aufgaben (z. B. Untergliedern der Aufgaben, Verwenden optischer

Hilfen)

·  Einüben einer übersichtlichen Form, um Rechenaufgaben

schriftlich zu lösen.

Dabei ist dem Grundsatz zu folgen, jegliche Überforderung zu vermeiden.

Es ist hilfreich, die von den Kindern durchgeführten Rechenstrategien

bzw. Denkvorgänge verbalisieren zu lassen.

·  4.4 Besonderheiten bei teilstationärer Behandlung

Die Behandlungsprinzipien entsprechen den in den Abschnitten 4.1, 4.2

und 4.3 dargelegten Grundsätzen. In der Regel ist eine Co-Morbidität oder

Ausschulung Ursache teilstationärer Behandlung bei

Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Hierbei haben die

Beschulung im Rahmen der Tagesklinik und die psychotherapeutische

bzw. pharmakologische Behandlung der co-morbiden Störungen (z. B.

Stimulantienbehandlung bei hyperkinetischem Syndrom; die spezifische

Behandlung einer Schulangst) eine besondere Bedeutung.

·  4.5 Besonderheiten bei stationärer Behandlung

Hier gelten die in den Abschnitten 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 dargelegten

Behandlungsgrundsätze. In der Regel erfolgt die stationäre Behandlung

bei schweren Beeinträchtigungen der schulischen Fertigkeiten und

zusätzlichen Begleitstörungen von Krankheitswert oder auch bei nicht

hinreichenden familiären Ressourcen zur Förderung des Kindes. Daher

stellt sich im stationären Rahmen relativ häufiger als im ambulanten und

teilstationären Bereich die Frage einer nachfolgenden Beschulung in

spezifischen Internaten. Bei sehr großem Schweregrad kommen regional

auch sog. "LRS-Klassen" oder auch eine Sonderschule in Frage.

·  4.6 Jugendhilfe- und Rehabilitationsmaßnahmen

Fakultativ ergibt sich die Notwendigkeit der Eingliederungshilfe nach § 35

a KJHG. Ergibt sich aus der "Globalbeurteilung der psychosozialen

Anpassung" (MAS-Achse 6) infolge der Lese-Rechtschreibstörung bzw.

Rechenstörung eine zumindest mäßige Beeinträchtigung, so ist in der

Regel von einer drohenden oder aber bereits bestehenden seelischen

Behinderung auszugehen (siehe 2.5 und 4.3).

·  4.7 Entbehrliche Therapiemaßnahmen

Behandlungen, die nicht eine konkrete Einübung des Lesens,

Rechtschreibens bzw. Rechnens beinhalten.

5. Literatur

·  von Aster, M.G.: Die Störungen des Rechnens und der Zahlenverarbeitung in der

kindlichen Entwicklung. Unveröffentlichte Habilitationsschrift, Zürich 1997

·  Bundesverband Legasthenie: Tagungsberichte. Hannover

·  Dummer, L., Hackethal, R.: Kieler Leseaufbau. Kiel: Veries (1984)

·  Esser, G.: Was wird aus Kindern mit Teilleistungsschwächen? Stuttgart: Enke (1991)

·  Esser, G., Schmidt, M.: Die langfristige Entwicklung von Kindern mit Lese-

Rechtschreibschwäche. Z. Klin. Psychol. 22: 100-116 (1993)

·  Firnhaber, N.: Legasthenie und andere Wahrnehmungsstörungen. Frankfurt: Fischer

(1996)

·  Klicpera, C., Gasteiger-Klicpera, B.: Lesen und Schreiben. Entwicklung und

Schwierigkeiten. Bern: Huber (1993)

·  Klicpera, C., Gasteiger-Klicpera, B.: Psychologie der Lese- und Schreibschwierigkeiten.

Entwicklung, Ursachen, Förderung. Weinheim: Beltz (1995)

·  Kossow, H.-J.: Zur Therapie der Lese-Rechtschreibschwäche: Aufbau und Erprobung

eines theoretisch begründeten Therapieprogramms. Berlin: VEB Deutscher Verlag der

Wissenschaften (1977)

·  Martinius, J., Amorosa, H.: Die Versorgung von Kindern mit Teilleistungsschwächen.

Rechtliche Voraussetzungen, Defizite, Perspektiven. In: J. Martinius, H. Amorosa (Hrsg.):

Teilleistungsstörungen. Berlin: Quintessenz (1994)

·  Reuter-Liehr, C.: Lautgetreue Rechtschreibförderung. Stundenplanungen und

Materialien. Bochum: Winkler (1992)

·  Schenk-Danzinger, L. L.: Legasthenie. Zerebral-funktionelle Interpretation. Diagnose und

Therapie. München: Reinhardt (1991)

·  Warnke, A.: Legasthenie und Hirnfunktion. Bern: Huber (1990)

·  Warnke, A., Niebergall, G.: Legasthenie und Rechenstörung. In: H. Remschmidt (Hrsg.):

Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und Familien. Stuttgart: Thieme (1997)

·  Warnke, A., Martinius, J., Amorosa, H.: Empfehlungen zu den Kriterien für das ärztliche

Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII bei vorhandener

oder drohender seelischer Behinderung. S. 117-119. In: A. Warnke, G.-E. Trott, H.

Remschmidt (Hrsg.): Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bern: Huber (1997)

·  Zu Rechenstörungen:

·  von Aster, M.G.: Die Störungen des Rechnens und der Zahlenverarbeitung in der

kindlichen Entwicklung. Unveröffentlichte Habilitationsschrift, Zürich 1997

·  Grissemann, H., Weber, A.: Grundlagen und Praxis der Dyskalkulietherapie. Bern: Huber

(1990)

·  Grissemann, H.: Dyskalkulie heute. Bern: Huber (1996)

·  Weinschenk, C.: Rechenstörungen. Bern: Huber (1975)

 

 


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